Ruhezeiten

Unter der Ruhezeit versteht man den Zeitraum, innerhalb dessen ein Grab nicht erneut belegt werden darf. Dies dient einerseits dazu, um eine angemessene Totenehrung zu ermöglichen und andererseits um den hygienischen Anforderungen Sorge zu tragen. Die Dauer der Ruhezeit im Grab variiert je nach Bestattungsart und gewähltem Friedhof.

Die festgelegten Ruhezeiten können der jeweiligen Friedhofsordnung, die bei der Friedhofsverwaltung erhältlich ist, entnommen werden.

Länge der Ruhezeit

Die genaue Dauer der Ruhezeit legt der Friedhofsträger anhand verschiedener Kriterien fest. Zu diesen gehören beispielsweise die Bodenbeschaffenheit des Friedhofs, die Auslastung, die Bodentemperatur sowie der vorhandene Wasserhaushalt des Bodens. Hat der Boden einen niedrigen pH-Wert, kann die Zeit kürzer ausfallen als in anderen Regionen. Die Liegezeit bei einem Erdwahlgrab beträgt in der Regel 20 bis 30 Jahre. Bei der Bestattung einer Urne sind meistens 10 bis 25 Jahre gesetzlich festgelegt. Bei einer Baumbestattung kann die Zeitspanne sogar bis zu 99 Jahre betragen.

Verlängerung der Ruhezeit

In der Regel können Wahlgräber nach Ablauf der vorgeschriebenen Ruhezeit verlängert werden, wenn dies von den Angehörigen gewünscht ist. Wird keine Verlängerung beantragt, wird das Grab aufgelöst und neu vergeben. Für die Kosten der Auflösung müssen die Hinterbliebenen aufkommen. Da bei vielen Grabarten - wie auch bei einem Reihengrab - eine Verlängerung in der Regel nicht möglich ist, werden im Zuge der Auflösung eines Grabes verbliebene Überreste des Leichnams oder der Urne entfernt. Wenn auf dem Friedhof allerdings eine Verlängerung der Ruhezeit gestattet ist, muss eine entsprechende Gebühr an den Friedhofsträger gezahlt werden.

Umbettung während der Ruhezeit

Auf einigen Friedhöfen ist es möglich, den Leichnam während der Ruhezeit in ein anderes Grab umzubetten. Da dies nur in Ausnahmefällen möglich ist, bedarf es einer amtlichen Genehmigung. Die Gründe für eine Umbettung müssen triftig sein und werden für jeden Einzelfall geprüft. Eine Umbettung ist beispielsweise dann möglich, wenn eine Familie den Ort, in dem der Verstorbene bestattet wurde, komplett verlässt. Die Kosten für eine Umbettung sind in der jeweiligen Friedhofssatzung festgelegt.

 

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